Haus in Jávea mit privatem Pool, WLAN, Haustiere erlaubt
Chalet Javea, 3 Schlafzimmer, 6 Personen - HISP-13-89
3 Zimmer
3 Badezimmer
150 m²
Amtliches Kennzeichen : VT-425287-A
🌡️ 4 Personen sehen sich diese Immobilie gerade an
Beschreibung der Unterkunft
Mahler-Haus in Jávea, für 6 Personen, Vermietung in Jávea auf einer Etage, verfügt über Internet, 3 Schlafzimmer, 3 Badezimmer (zwei mit Dusche und eines mit Whirlpool-Badewanne) und einen privaten Pool von 10x5 Metern mit römischen Treppen, umgeben von einer Terrasse mit 6 Sonnenliegen, 1 Sonnenschirm, Gartenmöbeln, Außendusche und Grill. Wunderschöne Meerblicke von der Terrasse! Das Mahler-Haus hat eine Fläche von 150 m2 auf einem Grundstück von 950 m2. Das Haus hat wunderschöne Meerblicke (180°) und liegt in der Urbanisation Balcón al Mar in Jávea. Vermietung in Jávea Das Mahler-Haus verfügt über ein Wohnzimmer mit 3 Sofas, Kamin, Plasma-Fernseher, CD/Radio-Player und Zentralheizung. Rollläden und Fliegengitter an den Fenstern. Großer Essbereich gegenüber der Küche mit Schiebetüren zum kleinen Balkon und wunderschönem Meerblick. Im Esszimmer befindet sich ein Esstisch und ein Rattansofa. Es gibt eine große offene Küche mit Glaskeramikkochfeld, Ofen, Mikrowelle, elektrischer Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster, Geschirrspüler und Kühlschrank mit Gefrierfach. Einige Restaurants und ein Supermarkt in der Umgebung. Entfernung zum Arenal-Strand mit Restaurants, Bars und Geschäften: 6,7 km zum Portichol-Strand 3,8 km. Vermietung in Jávea Haustiere sind erlaubt. Gruppen und Personen unter 25 Jahren sind nicht erlaubt.
Verpflichtende Leistungen vor Ort zu bezahlen:
. Kaution (rückzahlbar) : 250 € pro Buchung
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.